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Schwangere |
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| Verantwortung für Zwei - Fernreisen in der Schwangerschaft |
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Die Schwangerschaft ist keine Krankheit. Schwangere
sind daher durchaus belastbar, wie manche werdende Mutter im Alltagsleben
eindruckvoll beweist. Bei einem unkomplizierten Schwangerschaftsverlauf
bestehen gegen nicht strapazenreiche Reisen keine Vorbehalte. Dennoch
muss bei belastenden Fernreisen beachtet werden:
Fluchzeug statt FlugzeugBis zu welchem Schwangerschaftsmonat werdende Mütter noch ein Flugzeug benutzen dürfen, ist unterschiedlich geregelt. Die meisten Fluglinien setzten die Grenze bei der 32. Schwangerschaftswoche an. Mit ärztlichem Attest wird meist auch ein Flug bis zur 36. Woche gestattet. Vor allem lange Flugreisen können für Schwangere nach dem ersten Schwangerschaftsdrittel zur Tortur werden. Die relativ engen Sitze und der Druck der Gebärmutter auf die Venen der Beckenregion potenzieren die Gefahr von Blutstauungen in den Venen mit Thrombenbildung. Wenn die Blutgerinnsel sich losreißen und mit dem Blutstrom fortgeschwemmt werden (Embolie), dann können lebensbedrohliche Komplikationen auftreten. Jede Schwangere sollte daher im Flugzeug möglichst intensiv Beingymnastik im Flugzeug betreiben (Gangplätze bevorzugen) und möglichst Kompressionsstrümpfe tragen. Für ausreichende Flüssigkeitszufuhr (kein Alkohol!) ist zu sorgen, damit das Blut nicht "eingedickt" wird. Die Strahlenbelastung in den üblichen Flughöhen von 10.000 Metern wird oft unterschätzt. Sicher ist sie bei gelegentlichen Flügen zu vernachlässigen. Flugbegleiterinnen oder vielreisende Schwangere müssen aber berücksichtigen, dass die Strahlung durchaus die Hirnentwicklung eines Foeten beeinträchtigen kann. Diese Gefahr besteht besonders in der 8.-15. Schwangerschaftswoche, zu einem Zeitpunkt also, zu dem die sicht- und spürbaren Folgen einer fortgeschrittenen Schwangerschaft noch nicht in Erscheinung treten. Der Grenzwert der Strahlenbelastung liegt bei 0,5 Millisievert bzw. 50 Millirad. Dass der Sauerstoffgehalt im Flugzeug niedriger als in der erdnahen Atmosphäre ist, spürt man als gesunder Reisender nicht. Wenn ein Kind allerdings ohnehin wenig Blut über die Nabelschnur erhält (Fehllage in der Gebärmutter, Fehlbildungen; Lungen- oder Herzkrankheit der Mutter), kann das ein gewisses Risiko bedeuten. Atemgymnastik kann dem vorbeugen. Auf jeden Fall muss das Rauchen unterbleiben! Die Reisekrankheit kann bei Schwangeren besonders ausgeprägt sein, da die Übelkeit der Kinetose und die schwangerschaftsbedingte Übelkeit sich aufschaukeln können. Vorbeugende Arzneimittel sind wegen der möglichen Nebenwirkungen kritisch zu beurteilen. Unbedingt sollten der Arzt oder der Apotheker befragt werden. Hände weg von der Spritze? Reiseimpfungen in der Schwangerschaft sollten stets sehr sorgsam abgewogen und mit Spezialisten erörtert werden. Die üblichen Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung, Hepatitis B, Typhus, Meningokokken-Meningitis sowie die Gabe von Blutprodukten mit speziellen Abwehrstoffen (passive Immunisierung) gegen Hepatitis A oder die Frühsommer-Meningo-Enzephalitis (FSME) sind ohne Bedenken möglich. Eine Gelbfieber- Impfung sollte erst nach der 12. Schwangerschaftswoche verabreicht werden, wenn es nicht zwingende Gründe für eine frühere Impfung gibt. Impfungen gegen Röteln, Mumps, Masern und Tuberkulose mit sogenannten Lebendimpfstoffen, also abgewandelten oder abgeschwächten Erregern, dürfen während der Schwangerschaft nicht angewandt werden. Malaria als besonderes Problem Tritt während der Schwangerschaft eine Malariainfektion auf, dann besteht führ das heranwachsende Kind eine verstärkte Gefahr, wenn nicht ausreichend und rechtzeitig behandelt wird. Es ist nachgewiesen, dass bei schwangeren Malariapatientinnen gehäuft Früh- und Todgeburten auftraten. Auch wenn die Behandlung mit wirksamen Anti-Malaria-Mitteln möglich ist (z.T. aber erst nach dem 4. Schwangerschaftsmonat), sollten Schwangere möglichst auf einen Aufenthalt in Malaria-Risikogebieten verzichten. Wehe, wenn die Wehen wehen Völlig ungeeignet sind für Schwangere zumindest ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel Abenteuerreisen oder Urlaubsziele in touristisch unerschlossenen Regionen. Niemand kann garantieren, dass nicht vorzeitig Wehen einsetzen oder ein Fruchtabgang mit hohen Blutverlusten auftritt. Es kann dann lebensrettend sein, wenn eine Klinik mit entsprechender Ausrüstung rasch erreichbar ist. In den üblichen Urlaubshochburgen ist die ärztliche Versorgung im Notfall gesichert (an die Auslands-Krankenversicherung denken, Mutterpass mitführen!). Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass man spätestens ab der 36. Schwangerschaftswoche sich möglichst weite Reisen ersparen sollte, denn "taggenau" lässt sich der Beginn der Geburt kaum errechnen. Wann sollte man als Schwangere nicht reisen?
Tipps/ Weitere Vorsichtsmaßnahmen
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