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Ob ein Rezept zuzahlungsfrei ist, entscheidet der Apotheker |
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Änderung der Formularverordnung zum 1. Juli / Letztverantwortung liegt künftig nicht mehr beim Arzt
KÖLN (iss). Die letzte Entscheidung darüber, ob ein Rezept zuzahlungsfrei ist, liegt in Zukunft beim Apotheker statt beim Arzt.
Eine entsprechende Änderung des Bundesmantelvertrags tritt am 1. Juli in Kraft, kündigte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen |
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Bundesvereinigung (KBV) Dr. Leonhard Hansen an. "Falls ein Patient nicht definitiv nachweisen kann, daß er von der Zuzahlung befreit ist, soll jede Praxis Rezepte in Zukunft als gebührenpflichtig kennzeichnen", sagte Hansen zur "Ärzte Zeitung". Im Zweifelsfall müssen sich Ärzte bei jeder Verordnung den Befreiungsausweis vorlegen lassen. "Das kann im Einzelfall Ärger geben, aber wir haben keine andere Möglichkeit, die Mißverhältnisse bei der Zahl der Befreiungen in den Griff zu bekommen." In Nordrhein seien mittlerweile 56 Prozent der Rezepte ohne Zuzahlung, sagte Hansen, Chef der KV Nordrhein. Die Spitzenverbände der Krankenkassen hatten gegenüber der KBV behauptet, daß der gesetzlichen Krankenversicherung durch fehlerhaft als "frei" gekennzeichnete Rezepte ein Schaden in dreistelliger Millionenhöhe entstehe. "Bisher lag der Schwarze Peter im Zweifelsfall bei uns", so Hansen. Denn die Formularverordnung im Bundesmantelvertrag legte die letztverantwortliche Überprüfung in die Arztpraxis. Hansen sieht den Nachweis der Befreiungsberechtigung als Bringschuld der Patienten. Legen sie den Ausweis bei ihrem Arzt nicht vor, können Apotheker das Rezept nachträglich als frei kennzeichnen.
Quelle: Ärztezeitung.de |
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