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Erkennung/Untersuchungen
Lebensgefahr besteht bei Erwachsenen, wenn 15% der Körperoberfläche verbrannt sind, bei Kleinkindern bereits ab 8%. Die Einschätzung der Verbrennungsfläche erfolgt nach der Neunerregel. Danach werden bei Erwachsenen Verbrennungen des Kopfes und des Halses mit 9%, der Arme mit je 9%, der Vorder- und Rückseite des Rumpfes mit je 2 mal 9%, des Genitales mit 1% und der Beine mit je 2 mal 9% angesetzt. Bei Kindern gelten wegen der deutlich unterschiedlichen Körperproportionen folgende Werte: Kopf und Hals 16%, Arme je 9%, Vorder- und Rückseite des Rumpfes je 16%, Beine je 17%.
Als Faustregel für die Beurteilung der verbrannten Körperoberfläche gilt auch die sog. Handflächenregel: Die Handfläche des Betroffenen entspricht 1% seiner Körperoberfläche. |
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