Tuberkulose gehört zu den meldepflichtigen Erkrankungen. Die Erkrankungs- und Sterbefälle müssen in Deutschland laut Bundes-Seuchengesetz erfasst werden. Alle Ärzte haben also die Pflicht, jeden Tuberkulose-Fall sofort zu melden.
"Gesundheit A-Z" kann keinesfalls eine ärztliche Beratung ersetzen. Fragen Sie daher bei starken Beschwerden, auffälligen körperlichen Verände- rungen oder vor der Einnahme von Medikamenten unbedingt Ihren Arzt oder Apotheker. Speziell Schwangere und chronisch Kranke müssen bei der Anwendung bestimmter Arzneimittel aufpassen!