|
Bin ich durch den Tinnitus als behindert anerkannt? Nach dem Bundesversorgungsgesetz (Stand 1996) gilt ein Grad der Behinderung, bzw. eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 0 bis 10bei Tinnitus ohne nennenswerten psychischen Begleiterscheinungen, 20bei erheblichen psychischen Begleiterscheinungen, 30 bis 40bei wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit, 50bei schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassschwierigkeiten.
Im Zusammenhang mit Tinnitus hört man immer wieder die Begriffe Hörsturz, Menière'sche Krankheit und Hyperakusis, was versteht man darunter? Als Hörsturz wird ein plötzlich auftretender Hörverlust auf einem Ohr,selten auf beiden Ohren, bezeichnet. Er wird häufig von Tinnitus und Schwindel begleitet. Der Schwindel vergeht gewöhnlich, der Tinnitus jedoch bleibt häufig bestehen, selbst nach Wiederherstellung des Hörvermögens. Die Menière'sche Krankheit (Morbus Menière) macht sich durch die Kombination aus Druckgefühl im Ohr, Drehschwindel, Übelkeit und Erbrechen bemerkbar, verbunden mit starken Geräuschen und zunehmender Schwerhörigkeit auf dem befallenen Ohr. Die Ursachen sind unbekannt. Bei der Hyperakusis werden bereits Geräusche von geringer Lautstärke, z.B. menschliche Stimmen oder Umweltgeräusche, als außerordentlich laut und belastend empfunden. Patienten mit Hyperakusis leben meist in einer "schallgedämpften" Wohnung, bereits das Geräusch eines Tellers, der auf einen nicht mit Stoff bedeckten Tisch gestellt wird, ist ihnen unerträglich. Zusätzlich kann auch noch Tinnitus auftreten. Hyperakusis ist nicht zu verwechseln mit der psychotischen Angst vor Geräuschen, der Phonophobie. |
|