|
Erkennung/Untersuchungen
Charakter und Einzelheiten der Schlafstörung werden durch die genaue Erhebung der Krankengeschichte (Anamnese) festgestellt. Das Führen eines Schlaftagebuchs verhilft zu weiteren Informationen und kann der erste Ansatz sein, um schlafstörende Angewohnheiten zu vermeiden. Selbstverständlich müssen alle körperlichen und psychischen Erkrankungen, die als mögliche Ursache der Schlafstörung in Frage kommen, festgestellt werden.
Bei Einschlafstörungen beträgt die Zeit vom Zubettgehen bis zum Eintreten des Schlafes mehr als 30 Minuten. Als Durchschlafstörung gilt ein Erwachen nach weniger als 6 Stunden Schlaf. Diese Symptome müssen an mindestens 3 Tagen der Woche während mindestens eines Monats auftreten. Zusätzlich verlangt die Diagnose einer Insomnie, dass die Schlafstörung einen erheblichen Leidensdruck verursacht oder sich negativ auf die soziale und berufliche Funktionsfähigkeit auswirkt.
Die genaueste Diagnose ist im Schlaflabor mittels Polysomnographie möglich. Hier werden während einer oder zwei Übernachtungen die Augenbewegungen zur Erkennung der Schlafphasen (Elektrookulographie: EOG), Gehirnströme (Elektroenzephalographie: EEG), Herz- und Atemtätigkeit, Blutdruck, Körperbewegungen und Muskelspannung (Elektromyographie: EMG) und Sauerstoffanreicherung des Blutes elektronisch aufgezeichnet. |
|