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Erkennung/Untersuchungen
Der Arzt kann schon nach einem ausführlichen Gespräch mit dem Patienten die Diagnose "RLS" stellen. Allerdings ist er hier auf exakte Beschreibungen des Betroffenen angewiesen. Um diese ersten Anzeichen gegenüber nervlich (neurologisch) bedingten Erkrankungen wie beispielsweise der Polyneuropathie (Entzündung und Degeneration der Nerven) abzugrenzen, wird zum einen die Muskelaktivität in Form eines Elektromyogramms, zum anderen die Nervenleitgeschwindigkeit gemessen. Neurologisch sind RSL-Patienten gesund – d. h. die Nervenleitgeschwindigkeit, das Maß für die Funktionsfähigkeit der Nerven, ist nicht verändert. Auch die Messung der Muskelaktivität zeigt in der Regel keine Besonderheiten. Im Schlaflabor lässt sich das Ausmaß des Syndroms bestimmen. Inwieweit ist der Schlaf gestört? Erreicht der Patient den Tiefschlaf – also die Stadien drei und vier des sogenannten Non-REM-Schlafs? Elektroden an den Beinen, den Schläfen, neben den Augen und auf der Kopfhaut registrieren, wie aktiv die Muskeln sind (Elektromyogramm), in welchen Schlafphasen sich die Augen bewegen (Elektrookulogramm) und wie aktiv das Gehirn ist (Elektroenzephalogramm). Diese Daten werden ausgewertet und daraufhin wird auf die Schwere der Symptome geschlossen. Vorteil der Untersuchung im Schlaflabor: Das Ausmaß der Schlafstörung kann bestimmt und andere Erkrankungen wie Atmungsstörungen im Schlaf ( z. B. Schlafapnoe-Syndrom) können ausgeschlossen werden. |
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