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Erkennung/Untersuchungen
Der sogenannte Hörsturz ist eine Ausschlussdiagnose, d.h. alle anderen Ursachen akuter innenohrbedingter Hörstörungen (z.B. akutes Lärmtrauma, verschiedene Infektionskrankheiten usw.) müssen ausgeschlossen sein. Ist das der Fall und es besteht eine akute Innenohrschwerhörigkeit unklarer Genese (Entstehung), ist die Diagnose „Hörsturz" gerechtfertigt. Diese Diagnose setzt somit eine ausführliche hals-nasen-ohrenärztliche Diagnostik voraus. Der HNO-Arzt wird eine Hörprüfung, sowie eine ausführliche Hördiagnostik anhand unterschiedlicher audiometrischer Untersuchungen durchführen. Die Stimmgabelprüfung erlaubt die wesentliche Differenzierung zwischen einer Schalleitungs- und Schallempfindungsschwerhörigkeit. Erst wenn alle Untersuchungsergebnisse für eine Störung ohne erkennbare Ursache sprechen, kann ein idiopathischer (von sich aus entstandener) Hörsturz angenommen werden. |
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