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Erkennung/Untersuchungen
Der kritische Punkt an der Diagnosestellung ist, dass die Betroffenen trotz offenkundigen Leidens den ärztlichen Kontakt meiden. Ist ein Patient erst einmal in ärztlicher Behandlung, ergibt sich die Diagnose im wesentlichen aus den Schilderungen des Patienten, bzw. der Angehörigen.
Als Kriterium für eine Bulimie-Diagnose gilt eine Mindesthäufigkeit von 2 Essattacken/Woche über einen Zeitraum von drei Monaten und das regelmäßige Ausüben gewichtsenkender Maßnahmen. Unterschieden wird dabei nach dem sogenannten Purging-Typus, bei dem Erbrechen oder Missbrauch von Laxanzien, Diuretika, Einläufen, etc. besteht und dem Nicht-Purging-Typus, bei dem die Gewichtsabnahme durch Fasten/Diäten und/oder ausgedehnte körperliche Betätigung erfolgt. |
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