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Lebensmittelgesetz. Danach darf es keine Krankheitserreger enthalten, es soll unter anderem geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein.Die regelmäßige Überprüfung des Trinkwassers auf die krankheitserregenden Bakterien Escherichia coli, coliforme Keime und Koloniezahl wird von den dafür zuständigen Gesundheitsämtern vorgenommen. Das war nicht immer so, z.B starben durch eine Trinkwasserepidemie 1892 in Hamburg über 8.000 Menschen an der Cholera. |
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