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Straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen, wie Tempo-30-Zonen in Wohngebieten, sollen die Lärmbelastung weiter eindämmen. Tempolimits auf Autobahnen und eine allgemeine Tempo-30-Regelung in geschlossenen Ortschaften sind im Gespräch.Im Bundes-Immissionsschutzgesetz und der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung festgelegt. Darin wurde eine Unterteilung nach Wohngebietsstrukturen vorenommen. Tag- und Nachtwerte berücksichtigen die allgemeinen Ruhe- und Schlafzeiten der Bevölkerung. Die in diesem Regelwerk festgelegten Werte dürfen im allgemeinen von keinem Lärmverursacher überschritten werden. |
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