Sie stammen überwiegend von Kernwaffenversuchen der 50er und 60er Jahre, aus früherem Uranbau, sowie vom Supergau im ukrainischen Kernkraftwerk Tschernobyl, der am 26. April 1986 stattfand. So sind heute noch wildwaschsende Pilze und Wildtiere übermäßig stark mit dem radioaktiven Metall Cäsium 137 belastet, welches während der Katastrophe in Tschernobyl in die Atmosphäre freigesetzt wurde. Die bei weitem größte künstliche Strahlenbelastung
(über 90 %) geht allerdings von der Röntgendiagnostik aus. Röntgenaufnahmen sollten deshalb auf das absolut notwendige Maß beschränkt werden. Sprechen sie mit ihrem
Arzt darüber. Überflüssiges Röntgen kann auch strafbar sein, das entschied der Bundesgrichtshof in einem Grundsatzurteil im Dezember 1997. Die Röntgenstrahlung ist zwar keine radioaktive Strahlung, aber auch sie ist, wie die radioaktive Strahlung, extrem kurzwellig und sehr energiereich.