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In der Wohnung
1. Zerbrechliche, spitze und scharfe Gegenstände wie z. B. Gläser, Messer oder Scheren, dürfen nicht in greifbarer Nähe des Kindes herumliegen. Kinder können sich daran leicht verletzen und müssen deshalb gleich nach Gebrauch weggeräumt oder in für Kinder unerreichbare Höhen gestellt werden.
2. Kleine Gegenstände, die in der Wohnung herumliegen, werden von Kindern leider immer wieder gerne in den Mund genommen. Deshalb gehören Kleinigkeiten wie z. B. Münzen, Reiszwecken, Büroklammer, Knöpfe, Tabletten u.s.w. immer unter Verschluss.
3. Kinder dürfen sich nicht alleine im Zimmer aufhalten, wenn Kerzen brennen (z.B. Adventskranz, Weihnachtsbaum) oder ein Kaminfeuer brennt.
4. Streichhölzer oder Feuerzeug, aber auch Alkoholflaschen dürfen nicht offen herumliegen bzw. herumstehen und gehören unter Verschluss. Das gilt auch für Zigarettenschachteln und volle Aschenbecher. |
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