|
Im Badezimmer
1. Reinigungsmittel (z.B. ätzende WC-Reiniger, Scheuermittel) sowie Kosmetika, Spraydosen, Rasierklingen oder Manikürbestecke dürfen nicht offen herumstehen und müssen unter Verschluss.
2. Betriebsbereite Elektrogeräte wie z.B. Fön, Rasierapparat müssen für das Kind unerreichbar sein.
3. Die Badewanne muss mit rutschfester Badematte und Haltegriffen ausgestattet sein, damit Kinder (und Erwachsene) nicht ausrutschen können.
4. Kann der Badezimmerschrank vom Kind geöffnet werden, sollte er mit einer Kindersicherung verschlossen werden.
5. Die Babybadewanne muss auf einem rutschfesten, stabilen Gestell oder Aufsatz über der Badewanne befestigt werden oder alternativ auf dem Boden stehen. |
|