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Wie werden Zusatzstoffe gekennzeichnet?
Alle verwendeten Zusatzstoffe müssen nach der sogenannten „Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung" auf der Verpackung von Lebensmitteln in der Zutatenliste aufgeführt werden. Aufgrund ihres geringen Anteils werden Zusatzstoffe am Ende der Zutatenliste aufgelistet. Zusatzstoffe müssen stets mit dem Klassennamen (z.B. Konservierungsstoffe) und mit der E-Nummer (z.B. E200) oder dem Namen des verwendeten Stoffes (z.B. Sorbinsäure) gekennzeichnet werden. |